Nachhaltige BeschaffungFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Bio-Siegel

Zeichengeber

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), https://www.bmel.de/

Geltungsbereich

Erzeugnisse aus der ökologischen bzw. biologischen Pflanzenproduktion

Produktgruppen

  • Gartenbau: Blumen & Pflanzen (Bio Label)

Vergabekriterien (Auszug)

Die Nutzung des Bio-Siegels richtet sich nach den Vorgaben der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Für Zierpflanzen und Kräuter gelten demnach unter anderem folgende Bestimmungen:

  •  Die Produktion von ökologischen/biologischen Kulturen, ausgenommen derer, die natürlicherweise im Wasser gezogen werden, erfolgt in lebendigem Boden oder in lebendigem Boden, der mit Materialien und Produkten gemischt oder gedüngt ist, die in der ökologischen/biologischen Produktion zugelassen sind, in Verbindung mit Unterboden und Grundgestein.
  • Hydrokultur, d. h. eine Anbaumethode, bei der die Pflanzen, die natürlicherweise nicht in Wasser wachsen, ausschließlich in einer Nährstofflösung oder in einem inerten Medium wurzeln, dem eine Nährstofflösung zugegeben wird, ist verboten.
  • Alle angewandten Anbauverfahren müssen dazu beitragen, Belastungen der Umwelt zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

Download der Kriterien als PDF (von externer Website)

 

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