Nachhaltige BeschaffungFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Blauer Engel DE-UZ 154 (Textilien)

Zeichengeber

Bundesumweltministerium, https://www.blauer-engel.de/

Geltungsbereich

Textilbekleidung und textile Accessoires, Textilerzeugnisse zur Verwendung im Innenbereich von Gebäuden, technische Textilien und Bettwaren aus jeweils mindestens 90 Gewichtsprozent Textilfasern sowie Reinigungstextilien, Fasern, Garn, Gewebe, Gestricke und Gewirke, Nonwovens.

Produktgruppen

  • Büro: andere NawaRo Produkte
  • Textilien: Kleidung

Vergabekriterien (Auszug)

  • Naturfasern, Zellulose und andere pflanzliche Rohstoffe müssen nachweislich aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA), kontrolliert biologischer Tierhaltung (kbT), nachhaltiger Forstwirtschaft, oder aus Fasern aus der Umstellungsphase stammen.
  • Es dürfen keine genetisch veränderten Fasern einsetzt werden.
  • Das Produkt enthält keine gesundheits- oder umweltgefährdenden Roh- oder Zusatzstoffe.
  • Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit von Hilfs- und Appreturmitteln für Fasern und Garne müssen erfüllt werden.
  • Bei der Herstellung der Produkte müssen Grenzwerte für Emissionen in Wasser und Luft eingehalten werden.
  • Das Endprodukt muss Anforderungen bezüglich der Gebrauchstauglichkeit erfüllen.
  • Nachgewiesene Arbeitssicherheit und Einhaltung sozialer Bedingungen in der Herstellung.

Download der Kriterien als PDF (von externer Website)