Nachhaltige BeschaffungFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Österreichisches Umweltzeichen UZ 34 (Büroarbeitsstühle und Bürostühle)

Zeichengeber

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, https://www.bmk.gv.at/

Geltungsbereich

Büroarbeitsstühle und Bürostühle/-sessel mit Rückenlehne und mit oder ohne Armstützen

Produktgruppen

  • Möbel & Küche: Polstermöbel

Vergabekriterien (Auszug)

  • Verpflichtender Mindestanteil an nachwachsenden Rohstoffen oder Recyclingmaterial in allen verwendeten Nichtmetallteilen: 50 Masseprozent.
  • Einsatz von Polstermaterialien auf Basis nachwachsender Rohstoffe bevorzugt.
  • Herkunftsgarantie: Die verwendeten Holzarten (ausgenommen Holzspan- und Holzfaserplatten) entsprechen dem Washingtoner Artenschutzabkommen.
  • Rohstoffanbau: Verbot von gewässergefährdenden Stoffen und Gemischen.
  • Neben der Umweltverträglichkeit werden ergonomische Anforderungen gestellt, die dem Benutzer „richtiges Sitzen“ ermöglichen sollen.

Download der Kriterien als PDF (von externer Website)