Nachhaltige BeschaffungFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Österreichisches Umweltzeichen UZ 42 (Elastische Fußbodenbeläge)

Zeichengeber

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, https://www.bmk.gv.at/

Geltungsbereich

elastische elastische Bodenbeläge zur Verwendung als Verlegewerkstoff im Innenbereich sowie für Sockelleisten (beispielsweise Naturkautschuk, Kork oder Linoleum)

Produktgruppen

  • Bauen & Sanieren: Bodenbeläge (textil, hölzern, mineralisch, elastisch)

Vergabekriterien (Auszug)

Die Kriterien dieser Österreichischen Umweltzeichen-Richtlinie sind mit jenen des Blauen Engel DE-UZ 120 für Elastische Bodenbeläge harmonisiert:

  • Bestimmte als besonders besorgniserregend identifizierte oder in bestimmten Gefahrenklassen und -kategorien eingestufte Stoffe dürfen nicht als konstitutionelle Bestandteile im Produkt enthalten sein.
  • Besonders geringe Schadstoffabgabe in die Luft.
  • Enthält im Hinblick auf die Verwertung und Entsorgung keine halogenierten organischen Verbindungen.

Download der Kriterien als PDF (von externer Website)