Nachhaltige BeschaffungFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Österreichisches Umweltzeichen UZ 51 (Zierpflanzen)

Zeichengeber

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, https://www.bmk.gv.at/

Geltungsbereich

Schnittblumen, Topf- und Containerpflanzen, Beet- und Balkonpflanzen, Stauden und Kräuter, Sträucher und Bäume

Produktgruppen

  • Gartenbau: Blumen & Pflanzen (Bio Label)

Vergabekriterien (Auszug)

  • Eingesetzte Rohstoffe entsprechen den relevanten Bedingungen des Düngemittelgesetzes, der Düngemittelverordnung oder der Kompostverordnung.
  • Rindenhumus, Rindenmulch und Holzfasern stammen aus chemisch unbehandelten Ausgangsprodukten
  • Synthetische Bodenhilfsstoffe sind nicht zugelassen und die Verwendung von synthetisch hergestellten Düngemitteln und Torf untersagt.

Download der Kriterien als PDF (von externer Website)

 

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