Nachhaltige BeschaffungFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

TÜV Nord CERT „Geprüfter Ökostrom“

Zeichengeber

TÜV NORD CERT GmbH, https://www.tuev-nord.de/

Geltungsbereich

Ökostrom aus Erneuerbaren Energien

Produktgruppen

  • Bioenergie: Strom

Vergabekriterien (Auszug)

  • Der in Form eines Ökostromprodukts bereitgestellte Strom muss zu 100% aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden.
  • Unter Erneuerbaren Energien versteht der Anbieter ausschließlich jene Energieträger und Technologien, die in der jeweiligen nationalen Gesetzgebung als erneuerbar definiert werden. Für Ökostromprodukte, die in Deutschland angeboten werden, ist das EEG die entsprechende Grundlage.
  • Aufschläge des Ökostromprodukts kommen der Förderung Erneuerbarer Energien, insbesondere dem Neubau von Anlagen zur Erzeugung von regenerativer Energie, zugute.

Download der Kriterien als PDF (von externer Website)