Nachhaltige BeschaffungFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Nachhaltige Beschaffung

Bei der nachhaltigen Beschaffung werden ökologische und soziale Kriterien bei Ausschreibungen für öffentliche Aufträge in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einbezogen. Sie ist Grundbestandteil von behördlichen und kommunalen Nachhaltigkeitskonzepten und trägt maßgeblich zum Erreichen von Klimaschutzzielen bei.


Die drei Dimensionen der nachhaltigen Beschaffung

Der Begriff Nachhaltigkeit beinhaltet drei Dimensionen: soziale Verantwortung, ökologisches Gleichgewicht, und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Diese drei Säulen lassen sich auf die Beschaffung von Sachgütern und (Dienst-)Leistungen übertragen. Das Hauptaugenmerk der Informationsangebote der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe liegt dabei auf Umweltaspekten und den Möglichkeiten der Beschaffung von Produkten aus erneuerbaren pflanzlichen Materialien - im Sinne einer zukünftigen Bioökonomie. 

Umweltaspekte

  • Einsparung begrenzter fossiler Rohstoffe
  • Reduzierung von CO2-Emissionen
  • Kaskadennutzung hält CO2 gebunden
  • Anerkannte Umwelt-/Gütezeichen weisen Nachhaltigkeit nach
  • Sortenreine Qualität und Entsorgung
  • Schadstoffreduzierung

Soziale Aspekte:

  • Arbeitsplätze durch Wachstumsmärkte
  • Regionale Wertschöpfung
  • Perspektiven für den ländlichen Raum
  • Transparente Lieferwege – fairer Handel
  • Berücksichtigung des volkswirtschaftlichen Gemeinwohls

Wirtschaftliche Aspekte:

  • Versorgungssicherheit
  • Wettbewerbsfähigkeit und Imagegewinn
  • Einspareffekte durch strategischen Einkauf
  • Wirtschaftlichkeit durch ganzheitliche Betrachtung
  • Reduzierung volkswirtschaftlicher Gesamtkosten
Umweltaspekte im öffentlichen Vergabeverfahren

Grundsätzlich ist die Einbeziehung von Umweltaspekten in verschiedenen Stufen der öffentlichen Auftragsvergabe zulässig.

  • Bedarfsermittlung: Schon bei Bedarfsermittlung, Markterkundung  und Machbarkeitsstudie kann der Fokus auf Umweltaspekte und Nachhaltigkeit gelegt werden.

  • Beschaffungsgegenstand: Im Rahmen des Vergabeverfahrens kann von vornherein ein umweltfreundlicher Beschaffungsgegenstand definiert und ausgeschrieben werden – nicht aber ein spezielles Produkt.


  • Leistungsbeschreibung: Bei der Leistungsbeschreibung dürfen bestimmte umweltfreundliche Produktionsmethoden gefordert werden, die das Produkt charakterisieren. Mittelbar dürfen auch Lebenszykluskosten einbezogen werden, die weiterhin Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit haben. Diese Kosten sind im Rahmen des Preis-Leistungsverhältnisses bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.


  • Eignungskriterien: Sofern es für die Ausführung des Auftrags relevant ist, kann bei der Eignungsprüfung ein Nachweis über das Umweltmanagement gefordert werden.


  • Zuschlagskriterien: Die Wirtschaftlichkeit steht bei der Angebotsbewertung obenan. Alle Zuschlagskriterien sind mit der Veröffentlichung der Ausschreibung zu benennen. Darunter kommen Umweltaspekte in Betracht, sofern sie im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen. Hierzu stellt § 127 Absatz 3 GWB klar, dass eine hinreichende Verbindung zum Auftragsgegenstand schon dann gegeben ist, wenn sich das Kriterium auf ein Stadium im Lebenszyklus des Gegenstandes bezieht. Dass das Kriterium unmittelbar mit der Materialeigenschaft des Gegenstandes zusammenhängt, wird demnach nicht gefordert.


  • Ausführungsbestimmungen: Auch bei der Ausführung des Auftrages können öffentliche Auftraggeber vom Bieter umweltfreundliches Verhalten fordern, solange dies im Zusammenhang mit der Auftragsausführung steht. Dazu gehört die Art und Weise der Lieferung, die Verpackung und die Rücknahme von Abfall oder die Einhaltung von Sortierungsregeln, z.B. auf der Baustelle, durch die Schulung der Mitarbeiter

Paradigmenwechsel im Beschaffungswesen

Die Bundesregierung hat 2021 mit dem „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ und der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Klima“ weitreichende verbindliche Standards für eine zukünftige Klimaneutralität von Bundesbehörden beschlossen. Schon bis 2030 sollen diese CO2-neutral aufgestellt sein. Der Bereich nachhaltige Beschaffung erhält dabei eine ganz zentrale Bedeutung. Die Zeiten von weichen Kann-Bestimmungen in Bezug auf Umweltaspekte beim Erwerb von Produkten oder der Vergabe von Dienstleistungen scheinen endgültig passé. Bevorzugungspflicht löst Prüfpflicht ab.

Wirtschaftlichkeit wird neu berechnet, z.B. durch die Einbeziehung von Lebenszykluskosten, CO2-Schattenpreisen, Gütezeichen oder dem Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme). Der Gesetzgeber flankiert diesen Wechsel mit einem Reigen an Gesetzesänderungen, die sich mittelbar auf die Beschaffung auswirken: Kreislaufwirtschaftsgesetz, Klimaschutzgesetz, Taxonomie-Verordnung, Lieferketten(sorgfaltspflichten)gesetz, um nur einige zu nennen.


Die drei Dimensionen von Nachhaltigkeit im öffentlichen Einkauf, Bild: Papenfuss/FNR

WEITERE INFORMATIONEN:

  • Die Neuberechnung von Wirtschaftlichkeit - Nachhaltigkeit wird zentrales Motiv der Bundesbeschaffung, Artikel in: B.A.U.M. Insights 1/2022 in: Forum Nachhaltig Wirtschaften zum Artikel
  • Chancen für grüne Vergabekonzepte - nachhaltige Beschaffung nach Corona zum Beitrag