Nachhaltige BeschaffungFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen für die Ausschreibung von umweltfreundlichen Veranstaltungen

Grundsätzlich dürfen Umweltaspekte im Vergabeverfahren berücksichtigt werden, sofern sie im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand bzw. dem Lebenszyklus eines Produktes stehen und im Vergabeprozess transparent dargestellt werden. Diese Aussagen gelten für den Ober- und Unterschwellenbereich und finden sich auch in den Vergabegesetzen der Länder wieder.


von Dr. Frauke Koch

Allerdings haben einige Bundesländer inzwischen ihre Vergabegesetze „verschlankt“ und die Möglichkeit einer nachhaltigen Auftragsvergabe aus ihren Vergabegesetzen gestrichen. Auch das aktuelle Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht eine Vereinfachung vor. Die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- sowie Innovationsaspekten soll zum gegenwärtigen Stand davon unberührt bleiben.

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1. Umweltkriterien können in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand oder dem Lebenszyklus grundsätzlich berücksichtigt werden.

Zulässige Umweltkriterien in Ausschreibungen
  • Rohstoffgewinnung: z. B. nachhaltiger Rohstoffanbau (Quellen) / Erhalt der Artenvielfalt und Biodiversität / Schutz von Wasser- und Boden

  • Herstellungsprozess: z. B. Ressourcen und Energie sparend / Abfall- und / oder Umweltmanagement / kurze Transportwege / transparente Lieferketten


  • Material: z. B. Ressourcenschonung / langlebig / sortenrein / ggf. mit Recyclatanteilen


  • Klimaschutz: z. B. CO2-Einsparung / energieeffizient / emissionsarm


  • Gesundheit: z. B. schadstoffarm, allergiegetestet, nachweislich ohne krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Substanzen und Additive/gebrauchssicher


  • Kreislaufwirtschaft: z. B. recyclingfähig / wiederverwertbar / biologisch abbaubar / „cradle-to-cradle"


  • Verpackung: z. B. bedarfsorientierte Gebinde, Mehrweg- und Rücknahmesysteme, Recyclingmaterial

(angelehnt an die Bewertungskriterien in https://www.siegelklarheit.de)

Folglich kann in der Ausschreibung für den Bau eines Messestandes gefordert werden, Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft einzusetzen, welches über ein PEFC oder vergleichbares Gütezeichen verfügt. Das „Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes“ (PEFC) ist ein internationales Waldzertifizierungssystem, welches den gesetzlichen Vorgaben entspricht und (in Anlehnung an das staatliche Gütezeichen Blauer Engel (Typ I)) als Typ-I-ähnliches Gütezeichen gilt.

 

2. Gesellschaftspolitische Ziele werden durch das Vergaberecht ausdrücklich zugelassen.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 97 Grundsätze der Vergabe:

  • (3) Bei der Vergabe werden Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte nach Maßgabe dieses Teils berücksichtigt.
  • (4) Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. (…)
 

3. Der Einkauf von Dienstleistungen kann in der Leistungsbeschreibung über die Anforderung eines zertifizierten Umweltmanagements definiert werden. 

Werden die Organisation einer Veranstaltung oder auch Arbeitspakete z.B. für eine Tagung „eingekauft“, kann über die Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Dienstleistung der Nachweis für ein anerkanntes Umweltmanagemensystem gefordert werden. Hier „bieten sowohl die Norm ISO 14001 als auch die EMAS-Verordnung europa- und weltweit akzeptierte Grundlagen. 

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)
§ 49 Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements
(1) Verlangt der öffentliche Auftraggeber als Beleg dafür, dass Bewerber oder Bieter bestimmte Normen der Qualitätssicherung erfüllen, die Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger Stellen, so bezieht sich der öffentliche Auftraggeber auf Qualitätssicherungssysteme, die 1. den einschlägigen europäischen Normen genügen und 2. von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. (…)

(2) Verlangt der öffentliche Auftraggeber als Beleg dafür, dass Bewerber oder Bieter bestimmte Systeme oder Normen des Umweltmanagements erfüllen, die Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger Stellen, so bezieht sich der öffentliche Auftraggeber 1. (...) auf das Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung EMAS der Europäischen Union (…)

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/__49.html [Zugriff: 22.04.2020]

 

4. Gütezeichen können für die Nachweisführung in Ausschreibungen verwendet werden.

Sie müssen dafür bestimmte Anforderungen erfüllen, die klar definiert sind. Nachweisführung durch Gütezeichen § 34 Vergabeverordnung (VgV) oder § 24 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO):

  1. Alle Anforderungen des Gütezeichens sind für die Bestimmung der Merkmale der Leistung geeignet und stehen mit dem Auftragsgegenstand nach § 31 Absatz 3 in Verbindung.
  2. Die Anforderungen des Gütezeichens beruhen auf objektiv nachprüfbaren und nichtdiskriminierenden Kriterien.
  3. Das Gütezeichen wurde im Rahmen eines offenen und transparenten Verfahrens entwickelt, an dem alle interessierten Kreise teilnehmen können.
  4. Alle betroffenen Unternehmen haben Zugang zum Gütezeichen.
  5. Die Anforderungen wurden von einem Dritten festgelegt, auf den das Unternehmen, das das Gütezeichen erwirbt, keinen maßgeblichen Einfluss ausüben konnte.

(3) Für den Fall, dass die Leistung nicht allen Anforderungen des Gütezeichens entsprechen muss, hat der öffentliche Auftraggeber die betreffenden Anforderungen anzugeben.

(4) Der öffentliche Auftraggeber muss andere Gütezeichen akzeptieren, die gleichwertige Anforderungen an die Leistung stellen.

 

5. Zuschlagskriterien können umweltbezogene Aspekte beinhalten, solange sie Transparenz und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen.

§ 127 GWB
(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob (…) das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. (…)

(3) Die Zuschlagskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Diese Verbindung ist auch dann anzunehmen, wenn sich ein Zuschlagskriterium auf Prozesse im Zusammenhang mit der Herstellung, Bereitstellung oder Entsorgung der Leistung, auf ein anderes Stadium im Lebenszyklus der Leistung bezieht, auch wenn sich diese Faktoren nicht auf die materiellen Eigenschaften des Auftragsgegenstandes auswirken.

(4) Die Zuschlagskriterien müssen so festgelegt und bestimmt sein, dass die Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs gewährleistet wird, der Zuschlag nicht willkürlich erteilt werden kann und eine wirksame Überprüfung möglich ist, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen.

(5) Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung müssen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen aufgeführt werden. Siehe auch: § 58 VgV Zuschlag + Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien mit der Ausschreibung offenlegen

§ 43 UVgO

(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

(2) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Neben dem Preis oder den Kosten können auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien berücksichtigt werden, insbesondere (...) innovative Eigenschaften sowie Vertriebs- und Handelsbedingungen, 2. die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, (…) 3. die Verfügbarkeit von Kundendienst und technischer Hilfe sowie Lieferbedingungen (…). Der Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 2 bestimmt wird.

(3) Die Zuschlagskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Diese Verbindung ist auch dann anzunehmen, wenn sich ein Zuschlagskriterium auf Prozesse im Zusammenhang mit der Herstellung, Bereitstellung oder Entsorgung der Leistung (…) bezieht.

(4) Der Auftraggeber kann vorgeben, dass das Zuschlagskriterium "Kosten" auf der Grundlage der Lebenszykluskosten der Leistung (…) berechnet wird.

(6) Der Auftraggeber gibt in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an, wie er die einzelnen Zuschlagskriterien gewichtet, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. (…)

"Kann" Bestimmungen möglichst vermeiden
Grundsätzlich gestaltet sich die Beschaffungspraxis einfacher, wenn die „Kann-Formulierungen“ in den vergaberechtlichen Bestimmungen durch klare und eindeutige Umweltvorgaben der einzelnen Behörden/Einrichtungen im Vorfeld definiert und in einem Grundsatzbeschluss/ einer Leitlinie verbindlich festgehalten werden. Produktspezifische Leistungsblätter können daraus entwickelt und laufend fortgeschrieben werden.
 

Dr. Frauke Koch ist Juristin und Senior Associate bei Dentons Düsseldorf. In ihrem Schwerpunktbereich Vergaberecht begleitet sie sowohl private Unternehmen als auch die öffentliche Hand bei der Vorbereitung und Durchführung von (europaweiten) Vergabeverfahren. Dr. Frauke Koch berät und vertritt regelmäßig öffentliche Auftraggeber und Bieterunternehmen in EU-weiten Ausschreibungsverfahren und Nachprüfungsverfahren im In- und Ausland.