Elastische Bodenbeläge
natureplus®-Vergaberichtlinie
RL 0000 – Basiskriterien für alle Produkte
Geltungsbereich: Bauprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen oder aus unbeschränkt verfügbaren mineralischen Rohstoffen bzw. aus Sekundärrohstoffen.
- Herkunftsnachweis für alle Einsatzstoffe durch den Hersteller erforderlich. Die nachhaltige Verwendung natürlicher Ressourcen ist nachzuweisen.
- Maximierung des Anteils an nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineralischen Rohstoffen (inklusive Wasser) in den Produkten: i.d.R. beträgt der Anteil nachwachsender und mineralischer Rohstoffe am Endprodukt mind. 85 Masse-Prozent.
- Umweltverträgliche und ressourcenschonende Gewinnung der Rohstoffe, insbes. im Hinblick auf nachwachsende Rohstoffe:
- weitgehender Verzicht auf Pestizid-, Chemikalien- und Kunstdüngereinsatz
- Vermeidung von Rohstoffen aus nicht nachhaltiger Plantagenwirtschaft kein Einsatz von Rohstoffen aus Raubbau (z.B. nicht zertifizierte Tropenhölzer)
- wo möglich: breite Abstützung auf anerkannte Qualitätssysteme der biologischen Landwirtschaft
- und der nachhaltigen Forstwirtschaft
RL1201 – Linoleum-Bodenbeläge
- Verpflichtender Mindestanteil nachwachsender und/oder mineralischer Rohstoffe: 98 Prozent
- Rohstoffanbau:
- möglichst nachhaltige Rohstoffgewinnung
- Grenzwerte für Pestizide und Schwermetalle
- Rekultivierung von Abbauflächen