Nachhaltige BeschaffungFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Möblierung - Tische und Konferenzstühle

Mobiliar wird meist am Veranstaltungsort zur Verfügung gestellt oder kann von ortsansässigen Firmen geliehen werden. Aber auch dabei sollte nach Möglichkeit auf nachhaltige Qualität geachtet werden. Bei der Beschaffung von Tischen oder Konferenzstühlen gilt es auf nachhaltige Materialien, eine hohe Belastbarkeit, Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit sowie slange Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder Ergänzungen zu beachten.


Auch die anschließende Wiederaufbereitung ist ein relevanter Nachhaltigkeitsfaktor. Wenn Mobiliar keine Verwendung mehr findet, lohnt es sich zu prüfen, ob ein Weiterverkauf möglich ist. Letztlich ist auch eine Spende möglich. So wird die Nutzungsphase noch weiter verlängert. 

Die Umweltauswirkungen von Möbeln sind abhängig davon, welches Material verwendet wird. Im Gegensatz zu Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen reduzieren Kunststoffprodukte die begrenzten, fossilen Rohstoffe und erhöhen die Treibhausgasproblematik Neben Vollholz oder Altholz gibt es noch andere nachwachsende Rohstoffe, die im Segment Kantinenmöbel zum Einsatz kommen. In diesem Bereich ist künftig noch mit weiteren Innovationen zu rechnen. So gibt es bereits Stühle aus Seegras, Flachs und verschiedenen biobasierten Kunststoffen, die u.a. aus Abfällen der Nahrungsmittelindustrie 48/49 hergestellt sind.

Innovativ: Stühle aus holzbasiertem Kunststoff, Bild: Missalla-Steinmann/FNR

Anregungen zur Ausschreibung

Veranstaltungsmöbel (Tische/Stühle)
Die folgenden Punkte sollten zentrale Nachhaltigkeitskriterien für Kantinenmöbel sein, die um einzelne Kriterien aus anerkannten Gütezeichen ergänzt und ggf. durch Einzelnachweise belegt werden können:

  • Nachhaltige Rohstoffquelle – direkt an den Auftragsgegenstand anbinden (z.B. Tisch/Stuhlgestell aus Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft)
  • Ressourcenschonende und emissionsarme Herstellung
  • Langlebigkeit
  • Emissionsfreiheit während der Nutzungsdauer
  • Reparaturfreudigkeit und Nachrüstbarkeit
  • Recyclingfähigkeit/Weiterverarbeitung/Wiederverwertung (Cradle to Cradle)
  • Schadlose Entsorgung

Möbel – Produktdatenblatt:

  • Beschaffen Sie Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern.
  • Verwenden Sie Möbel aus teilweise oder vollständig recycelten Materialien und/oder aus erneuerbaren Rohstoffen (z.B. Holz).
  • Reduzieren Sie den Gehalt an organischen Lösemitteln und somit VOC-Emissionen aus Produkten, Klebstoffen und Mitteln zur Oberflächenbehandlung.
  • Vermeiden Sie gefährliche Stoffe, die bei der Herstellung von Materialien und Oberflächenbehandlung verwendet werden.
  • Stellen Sie die Verwendung von recycelbaren und leicht voneinander trennbaren Verpackungsmaterialien und Möbelteilen sicher sowie die Verwendung von Verpackung aus erneuerbaren Rohstoffen.
  • Beschaffen Sie haltbare, zweckmäßige, ergonomische, leicht zerlegbare, reparaturfähige und recycelbare Möbel.

Quelle: ec.europa.eu/environment/gpp/pdf/toolkit/furniture_GPP_product_sheet_de.pdf


Angebotsbewertung

Bei Veranstaltungsmöbeln sind Lebenszykluskostenbetrachtungen nur bedingt sinnvoll anwendbar. Die Qualität ist von hoher Bedeutung und bei der Festlegung von Material- und Verarbeitungsanforderungen entsprechend zu definieren sowie bei der Nennung der Zuschlagskriterien zu berücksichtigen. Dabei kann auch die Materialeigenschaft oder Rohstoffquelle ein Bewertungsmerkmal sein


Bewertungsmatrix

Bei der Festlegung der Zuschlagskriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes bietet es sich an, neben dem Preis die Qualität, Ergonomie, Design und Ökologie als Kriterien heranzuziehen. Diese sind auch als gerechtfertigte Anforderungskriterien für den Auftragsgegenstand im Sinne der vergaberechtlichen Bestimmungen anzusehen. Demzufolge ist eine entsprechende Bewertungsmatrix zu erstellen, bei der die einzelnen Kriterien gewichtet werden


Beispiel 

1. Preis 40%

2. Qualität 20%

  • 2.1 Nachhaltiges Profil verwendeter Materialien (z.B. nachhaltige Rohstoffquelle, Recyclat, keine schädlichen Chemikalien, zertifizierte Textilien)
  • 2.2 Verarbeitungsqualität (z.B. abgerundete Kanten; verschraubt, nicht verleimt)
  • 2.3 Belastungsfähigkeit
  • 2.4 Langlebigkeit (z.B. Haltbarkeit, einfacher Auf- und Abbau, einfache Reparatur, Verfügbarkeit von Ersatzteilen)

3. Ergonomie 10%

  • 3.1 Funktionalität (z.B. Sitzkomfort)
  • 3.2 Bedienungsfreundlichkeit

4 Design 5%

5 Ökologie 25%

  • 5.1 Nachhaltige Herstellung (z.B. niedriger Energieverbrauch, niedrige Emissionen bei der Fertigung, sparsamer Einsatz von Chemikalien)
  • 5.2 Verwertung/Entsorgung (z.B. einfaches Zerlegen in Einzelteile, wiederverwendbare Materialien, Materialien, die biologisch abbaubar sind oder kreislauffähig, Cradle to Cradle)
  • 5.3 Nachhaltiges Profil verwendeter Verpackung + Transporte (z.B. Einsatz wiederverwendbarer oder recycelter Verpackung, möglichst kurze Transportwege)

Die Bewertungsmatrix ist in der Leistungsbeschreibung transparent darzustellen. Die Beurteilung der Zuschlagskriterien Qualität, Ergonomie und Design kann im Rahmen der Angebotsabgabe im Rahmen einer Bemusterung der angebotenen Möbel erfolgen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Bewertungszahl/Prozentzahl erreicht, die sich aus der Gesamtzahl aller Zuschlagskriterien ergibt.

Praxisbeispiel: Anforderungen Berlin

Tische (…) erfüllen die (…) Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel, DE-UZ 38, Ausgabe Januar 2013. (…) Der Bieter belegt die Erfüllung der Anforderungen durch die Vorlage des Umweltzeichens Blauer Engel (DE-UZ 38) oder eines gleichwertigen Gütezeichens. (…)

Konferenzstühle mit Polster, die zu weniger als 50 Vol-%, aus Holz und/oder Holzwerkstoffen (Spanplatten, Tischlerplatten, Faserplatten, Furnierplatten, jeweils unbeschichtet oder beschichtet) hergestellt werden, erfüllen die (…) Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel, DE-UZ 117, Ausgabe Januar 2018. (…) Der Bieter belegt die Erfüllung der Anforderungen die Vorlage des Umweltzeichens Blauer Engel (DE-UZ 117) oder eines gleichwertigen Gütezeichens.

Konferenzstühle, die zu mehr als 50 Vol-%, aus Holz und/oder Holzwerkstoffen (Spanplatten, Tischlerplatten, Faserplatten, Furnierplatten, jeweils unbeschichtet oder beschichtet) hergestellt werden, erfüllen folgende Anforderung an ihre Holzherkunft: Das Holz stammt aus nachhaltiger und legaler Waldbewirtschaftung. Der Bieter belegt die Erfüllung der Anforderung durch einen auf den Hersteller ausgestellten gültigen Nachweis in Form eines Zertifikats von FSC oder gleichwertigen Gütezeichens.“

Quelle: www.berlin.de/senuvk/service/gesetzestexte/de/download/beschaffung/VwVBU_Anhang1.pdf [Zugriff 06.10.2020]