Grünes Gas-Produkte müssen einen Mindestanteil von 10 % Biogas und/oder synthetisch produzierten grünen Gasen enthalten. Die Ausweisung von Biogas gemäß Energiewirtschaftsgesetz ist für die Zertifizierung nach Grünes Gas-Kriterien nicht ausreichend
Biogas aus der Vergärung biogener Rest- und Abfallstoffe aus kommunaler Abfallverwertung, Industrie und produzierendem Gewerbe sowie der Landwirtschaft wird in der Grünes Gas-Zertifizierung anerkannt.
Sofern ein ökologisch nachhaltiges und Energiewende-dienliches Betreiberkonzept vorliegt, kann Biogas aus der Vergärung von NawaRo für die Grünes Gas-Zertifizierung zugelassen werden. Dies prüft der Grüner Strom Label e.V. im Einzelfall
Sofern Gase mittels erneuerbarer Energien synthetisch produziert werden (z.B. grüner Wasserstoff), können diese synthetischen grünen Gase für die Grünes Gas-Zertifizierung zugelassen werden; dies prüft der Grüner Strom Label e.V. im Einzelfall.