Nachhaltige BeschaffungFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Österreichisches Umweltzeichen UZ 25 (Kompostierbare Papierprodukte)

Zeichengeber

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, https://www.bmk.gv.at/

Geltungsbereich

Kompostierbare Produkte aus Papier, z. B. Abfallsäcke und Papierschnüre; keine Verpackungen

Produktgruppen

  • Veranstaltungen & Catering: Catering-Artikel

Vergabekriterien (Auszug)

  • Primärfaserstoffe stammen ausschließlich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung. Darüberhinausgehende weitere Nachweis- und Belegpflichten.
  • Verpflichtende Ermittlung von Abwasser-, Abluft- und fossilen CO2-Emissionen der Faserstoff- und Papierproduktion. Vorgegebene Maximalwerte für Energieverbrauch.
  • Allgemeine Ausschlüsse von in bestimmten Gefahrenklassen und -kategorien eingestuften Stoffen sowie Obergrenzwerte für diese Stoffe in verwendeten Gemischen.
  • Verpflichtende Verwendung einer Chemikalienrückgewinnungsanlage.
  • Verpackung: Verbot des Einsatzes von halogenierten organischen Verbindungen.

Download der Kriterien als PDF (von externer Website)