Nachhaltige BeschaffungFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Österreichisches Umweltzeichen UZ 46 (Grüner Strom)

Zeichengeber

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, https://www.bmk.gv.at/

Geltungsbereich

Strom aus erneuerbaren Energieträgern, d.h. aus Biomasse, Geothermie, Sonne, Wasser und Wind

Produktgruppen

  • Bioenergie: Strom

Vergabekriterien (Auszug)

  • Verpflichtende Angabe der Herkunftsnachweise der Energieträger.
  • Besondere Anforderungen an Lauf- und Speicherkraftwerke.
  • Feststehende Definition und Kriterien hinsichtlich zulässiger fester (primäre, sekundäre, forstwirtschaftliche und weitere Produkte aus Biomasse) und flüssiger Biomasse nach ÖNORM EN ISO 17225-1 sowie ÖNORM EN ISO 16559.
  • Der Gesamtwirkungsgrad bei Verbrennungsprozessen muss mindestens 60 % betragen. Bei landwirtschaftlichen Kraft-Wärme-Kopplungen muss die Abwärme möglichst effizient genutzt werden.
  • Bestimmte Anforderungen an Tarifgestaltung und –bewerbung sowie an Verbraucher*innenberatung.

Download der Kriterien als PDF (von externer Website)